Tagebucheintrag vom 23.04.2009
Ich muss als lupenreiner Demokrat den nachfolgenden Entscheid des Basler Zivilgerichts akzeptieren:
Basler Zeitung vom 23.04.2009:
Schlappe für Eymann – Scope findet auf Landhof statt
Die Kunstmesse Scope kann während der Art auf dem Landhof stattfinden. Das Erziehungsdepartement muss den unterschriebenen Vertrag einhalten.
Im informellen Gespräch gab sich Regierungsrat Christoph Eymann siegesgewiss. Der Vertrag, den seine Leute mit der Kunstmesse Scope über die Benutzung des Landhofs während der Art abgeschlossen haben, werde wieder aufgelöst. Dies hörte die Messe Schweiz gerne, die ihre Kunstmesse in ungebührlicher Weise durch die Scope konkurrenziert sieht. Und dies hörte die IG Landhof gerne, die sich während vier Wochen aus der grünen Oase verbannt sah.
Abgeblitzt
Das Basler Zivilgericht, das von der Scope daraufhin angerufen wurde, stellte nun in einer vorsorglichen Verfügung fest, dass der Vertrag rechtskräftig zustande gekommen sei. Der vom Erziehungsdepartement beauftragte Anwalt, Daniel Staehelin, machte geltend, die Mitarbeiter, die für den Kanton unterschrieben hätten, seien nicht unterschriftsberechtigt und zudem einem Grundlagenirrtum erlegen.
Crispin Hugenschmidt, Generalsekretär im Erziehungsdepartement, bestätigt die Niederlage. Was sie jedoch bedeute und ob der Kanton dagegen Beschwerde einreichen werde, konnte er nicht sagen.
i.A. Ihr Redaktor Elmo
Basler Zeitung vom 23.04.2009:
Schlappe für Eymann – Scope findet auf Landhof statt
Die Kunstmesse Scope kann während der Art auf dem Landhof stattfinden. Das Erziehungsdepartement muss den unterschriebenen Vertrag einhalten.
Im informellen Gespräch gab sich Regierungsrat Christoph Eymann siegesgewiss. Der Vertrag, den seine Leute mit der Kunstmesse Scope über die Benutzung des Landhofs während der Art abgeschlossen haben, werde wieder aufgelöst. Dies hörte die Messe Schweiz gerne, die ihre Kunstmesse in ungebührlicher Weise durch die Scope konkurrenziert sieht. Und dies hörte die IG Landhof gerne, die sich während vier Wochen aus der grünen Oase verbannt sah.
Abgeblitzt
Das Basler Zivilgericht, das von der Scope daraufhin angerufen wurde, stellte nun in einer vorsorglichen Verfügung fest, dass der Vertrag rechtskräftig zustande gekommen sei. Der vom Erziehungsdepartement beauftragte Anwalt, Daniel Staehelin, machte geltend, die Mitarbeiter, die für den Kanton unterschrieben hätten, seien nicht unterschriftsberechtigt und zudem einem Grundlagenirrtum erlegen.
Crispin Hugenschmidt, Generalsekretär im Erziehungsdepartement, bestätigt die Niederlage. Was sie jedoch bedeute und ob der Kanton dagegen Beschwerde einreichen werde, konnte er nicht sagen.
i.A. Ihr Redaktor Elmo
elmostagebuch - 15. Mai, 08:30